Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen FIPSOLUTIONS, Philipp Günter – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Auftraggebern über digitale, technische, kreative und beratende Leistungen.
  2. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, WordPress-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Online-Marketing, Social-Media-Betreuung, Content- und Kampagnenbetreuung, technische Beratung, Digitalisierungsberatung, KI-Beratung und KI-gestützte Prozessoptimierung, Wartung, Support, Grafikdesign sowie die Konzeption, Entwicklung, Anpassung und Betreuung individueller digitaler Anwendungen, Tools, Automatisierungen und Softwarelösungen.
  3. Zu individuellen digitalen Lösungen können insbesondere interne Verwaltungs- und Planungssysteme, Mitarbeiter- und Schichtplanungssysteme, Rechner, Formulare, Schnittstellen, Dashboards, Datenverarbeitungs-, Analyse- und Automatisierungslösungen sowie vergleichbare webbasierte Anwendungen gehören.
  4. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  5. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  6. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind für den darin genannten Zeitraum gültig.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das übermittelte Angebot ausdrücklich annimmt. Bei über Lexware Office übermittelten Angeboten erfolgt die Annahme insbesondere durch Betätigung der dort vorgesehenen Funktion „Angebot annehmen“.
  3. Eine Beauftragung kann ebenfalls durch eine sonstige eindeutige Erklärung des Auftraggebers in Textform erfolgen.
  4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor wirksamer Beauftragung mit der Leistungserbringung zu beginnen.
  5. Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.

3. Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot sowie gegebenenfalls ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
  2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
  3. Insbesondere laufende Wartung, Pflege, Content-Erstellung, Hosting, Domains, Lizenzen, kostenpflichtige Plugins, Schriftlizenzen, Stockmaterial, externe Schnittstellen, Drittanbietergebühren, Werbebudgets, Social-Media-Betreuung sowie laufende SEO-, SEA- oder Marketingbetreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete freie Mitarbeiter, spezialisierte Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen zur Vertragserfüllung einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten, Bilder, Logos, Texte, Daten, Ansprechpartner, Entscheidungen, Freigaben und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte sachlich richtig sind und rechtmäßig verwendet werden dürfen.
  3. Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fertigstellungs- und Leistungsfristen angemessen.
  4. Durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verursachter zusätzlicher Aufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet werden. Wurde kein Stundensatz vereinbart, gilt eine angemessene und branchenübliche Vergütung.
  5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte ohne gesonderten Auftrag auf rechtliche Zulässigkeit, Urheberrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrecht oder sonstige rechtliche Risiken zu prüfen.

5. Projektablauf, Termine und Verzögerungen

  1. Angegebene Projekt-, Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Vereinbarte Projektzeiten setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
  3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers, Ausfällen von Hosting-, Software-, Plattform-, API- oder sonstigen Drittanbietern sowie vergleichbaren nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen.
  4. Muss ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers unterbrochen und später erneut eingeplant werden, besteht kein Anspruch auf unmittelbare Fortsetzung zum ursprünglich vorgesehenen Termin.

6. Änderungswünsche und Zusatzleistungen

  1. Änderungswünsche, Erweiterungen oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen.
  2. Zusatzleistungen werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich vergütet.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Zusatzleistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes abgerechnet.
  4. Der Auftragnehmer kann vor Durchführung umfangreicher Zusatzleistungen ein ergänzendes Angebot erstellen und dessen Annahme abwarten.
  5. Änderungswünsche können Auswirkungen auf Termine, Projektlaufzeiten und Kosten haben.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar.
  3. Der Auftragnehmer kann Anzahlungen und projektbezogene Abschlagszahlungen vereinbaren.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder Abschlagszahlung zu beginnen.
  5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Bei fälligen offenen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis kann der Auftragnehmer nach vorheriger Mitteilung noch nicht erbrachte weitere Leistungen bis zur Begleichung der Forderungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
  7. Eine Abschaltung oder sonstige Einschränkung bereits produktiv betriebener Websites, Software, Anwendungen oder sonstiger Kundensysteme allein wegen Zahlungsverzugs erfolgt nicht automatisch aufgrund dieser Regelung. Weitergehende gesetzliche Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

8. Abnahme bei Werkleistungen

  1. Soweit eine vereinbarte Leistung nach ihrer Art einer Abnahme zugänglich ist, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung anzeigen und ihn zur Prüfung und Abnahme auffordern.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  3. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Sofern nicht aufgrund der Art oder des Umfangs des Projekts eine andere Frist angemessen ist, können hierfür insbesondere 30 Kalendertage vorgesehen werden.
  4. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Abnahmefiktion, insbesondere gemäß § 640 Abs. 2 BGB, bleiben unberührt.
  5. Beanstandungen sind möglichst konkret zu beschreiben, damit der Auftragnehmer diese prüfen und gegebenenfalls nachbessern kann.

9. Kündigung und Projektabbruch

  1. Die gesetzlichen Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.
  2. Kündigt der Auftraggeber einen als Werkvertrag einzuordnenden Auftrag vor Fertigstellung, richtet sich der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers insbesondere nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 648 BGB.
  3. Bereits erbrachte Leistungen sowie vereinbarte und nachweisbare Zusatzleistungen werden entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen abgerechnet.
  4. Nach Beendigung des Vertrags ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, über die bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten hinaus weitere Arbeiten oder Fertigstellungen vorzunehmen.

10. Websites, Software, Tools und technische Systeme

  1. Der Auftragnehmer konzipiert und entwickelt Websites, individuelle digitale Anwendungen, Tools, Automatisierungen und sonstige technische Lösungen nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang und dem zum Zeitpunkt der Leistung branchenüblichen technischen Standard.
  2. Der konkrete Funktionsumfang einer individuellen Anwendung oder Softwarelösung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den ergänzend vereinbarten Anforderungen.
  3. Funktionen, Schnittstellen, Automatisierungen, Datenimporte, Benutzerrollen, Auswertungen oder sonstige Eigenschaften, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.
  4. Bei individuell entwickelten Anwendungen kann sich im Projektverlauf herausstellen, dass zusätzliche technische Anforderungen, Schnittstellenbeschränkungen oder Abhängigkeiten von Drittsystemen bestehen. Daraus entstehende Erweiterungen oder Anpassungen gelten als Zusatzleistungen, sofern sie nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs waren.
  5. Eine dauerhafte fehlerfreie Funktion unter sämtlichen zukünftigen Versionen von Browsern, Betriebssystemen, WordPress, Themes, Plugins, APIs, KI-Diensten, Hostingumgebungen oder sonstigen Drittanbieterdiensten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Änderungen durch Updates, Hostinganbieter, Drittanbieter, Plugins, Themes, APIs, KI-Anbieter oder sonstige externe Systeme nach Projektabschluss können zusätzlichen Wartungs- oder Anpassungsaufwand verursachen.
  7. Für Änderungen, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte nach Übergabe selbst am System vornehmen, trägt der Auftragnehmer keine Verantwortung, soweit eine Funktionsstörung oder ein Schaden hierauf zurückzuführen ist.
  8. Kostenpflichtige Software, Plugins, APIs, KI-Dienste, Datenquellen, Schriftarten oder sonstige Drittanbieterleistungen können separate Lizenz-, Nutzungs- oder Verbrauchskosten verursachen.

11. Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing und Social Media

  1. Bei SEO-, SEA-, Social-Media-, Content-, Kampagnen- und sonstigen Online-Marketing-Leistungen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg.
  2. Insbesondere werden keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Followerzahlen, Interaktionsraten, Besucherzahlen, Leads, Umsätze, Conversion-Raten oder sonstigen konkreten Ergebnisse garantiert, sofern eine entsprechende Garantie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Werbenetzwerke und andere Plattformbetreiber können ihre Algorithmen, Richtlinien, Reichweitenmechanismen und technischen Systeme jederzeit ändern. Hierauf hat der Auftragnehmer keinen Einfluss.
  4. Der Auftraggeber ist für die sachliche und rechtliche Freigabe der von ihm bereitgestellten Informationen, Aussagen, Angebote, Bilder, Videos und sonstigen Inhalte verantwortlich.
  5. Eine dauerhafte Betreuung, Moderation, Community-Management, Reaktionsbereitschaft außerhalb vereinbarter Zeiten oder fortlaufende Content-Erstellung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

12. KI-Beratung und KI-gestützte Leistungen

  1. Leistungen im Bereich künstlicher Intelligenz umfassen insbesondere Beratung, Konzeption, Prozessanalyse, Auswahl und Einführung geeigneter KI-Werkzeuge, Entwicklung KI-gestützter Workflows und Automatisierungen sowie die Integration von KI-Diensten in bestehende oder neu entwickelte Systeme.
  2. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Beratungs-, Konzeptions- oder Implementierungsleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine bestimmte Qualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der durch externe KI-Systeme erzeugten Ergebnisse.
  3. KI-Systeme können technisch bedingt unzutreffende, unvollständige oder unerwartete Ergebnisse erzeugen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, KI-generierte Inhalte und Ergebnisse vor einer geschäftlichen, rechtlichen, finanziellen, medizinischen oder sonstigen erheblichen Verwendung angemessen zu überprüfen.
  4. Soweit externe KI-Anbieter, APIs oder Plattformen eingesetzt werden, gelten ergänzend deren technische Bedingungen, Verfügbarkeiten und Nutzungsbeschränkungen. Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle solcher Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
  5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Daten, die im Rahmen KI-gestützter Prozesse verarbeitet werden sollen, rechtmäßig verarbeitet und an die jeweiligen Systeme übermittelt werden dürfen.
  6. Rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung ist nicht Bestandteil einer KI-Beratung, sofern diese nicht ausdrücklich durch hierzu befugte Personen erbracht wird.

13. Hosting, Domains und Drittanbieter

  1. Hosting-, Domain-, E-Mail-, Cloud-, Plattform-, API- oder sonstige Drittanbieterleistungen können unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung über den Auftragnehmer bereitgestellt werden.
  2. Für Verfügbarkeit, Leistungsumfang, Preisänderungen, technische Änderungen oder die dauerhafte Fortführung externer Dienste übernimmt der Auftragnehmer keine über seine eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten hinausgehende Verantwortung.
  3. Änderungen an Leistungen, Preisen, Schnittstellen oder Geschäftsbedingungen von Drittanbietern können Anpassungen an den vom Auftragnehmer erstellten Systemen erforderlich machen. Solche Anpassungen stellen grundsätzlich zusätzliche Leistungen dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

14. Inhalte, Datenschutz und rechtliche Texte

  1. Soweit der Auftragnehmer Impressums-, Datenschutz-, Cookie- oder andere rechtlich relevante Inhalte technisch in eine Website oder Anwendung einbindet, stellt dies grundsätzlich keine Rechtsberatung dar.
  2. Sofern keine ausdrücklich gesondert vereinbarte rechtliche Prüfung durch eine hierzu befugte Person erfolgt, ist der Auftraggeber für die abschließende rechtliche Prüfung seiner Website, Anwendung, Kampagnen und Inhalte verantwortlich.
  3. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.

15. Urheber-, Nutzungs- und Quellcoderechte

  1. Nutzungsrechte an individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung in dem für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Umfang eingeräumt.
  2. Vor vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber lediglich die zur Prüfung und Abnahme erforderlichen Nutzungsbefugnisse.
  3. Rechte an bereits vor Projektbeginn vorhandenen oder projektübergreifend entwickelten Komponenten, Routinen, Bibliotheken, Frameworks, Templates, Plugins, Modulen, Konzepten, Entwicklungswerkzeugen, Methoden und allgemeinem Know-how verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Soweit Quellcode aufgrund der technischen Natur der erbrachten Leistung Bestandteil des ausgelieferten oder auf dem Kundensystem betriebenen Arbeitsergebnisses ist – insbesondere bei HTML, CSS, JavaScript, PHP, WordPress-Komponenten oder vergleichbaren Technologien – bleibt dessen technische Zugänglichkeit unberührt.
  5. Eine darüber hinausgehende Herausgabe von nicht ohnehin technisch überlassenem Quellcode, Entwicklungsdateien, Repositorys, Build-Dateien, Rohdateien, interner Entwicklungsdokumentation oder sonstigen zur eigenständigen Weiterentwicklung geeigneten Entwicklungsressourcen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Die technische Zugänglichkeit oder Überlassung von Quellcode führt nicht automatisch zur Übertragung ausschließlicher oder über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehender Nutzungsrechte.
  7. Rechte an allgemeinen, wiederverwendbaren und nicht ausschließlich für den Auftraggeber entwickelten Bestandteilen, Methoden und Lösungen verbleiben beim Auftragnehmer.
  8. Rechte Dritter, insbesondere an Open-Source-Komponenten, Themes, Plugins, Schriftarten, Bildern, APIs und sonstigem Lizenzmaterial, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

16. Referenznennung

Der Auftragnehmer darf fertiggestellte und öffentlich zugängliche Projekte unter Nennung beziehungsweise Darstellung des Auftraggebers als Referenz auf seiner Website, in Präsentationen, Angeboten, sozialen Medien und sonstigen eigenen Kommunikationsmitteln verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht oder im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.


17. Mängel und Nacherfüllung

  1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Prüfung und, soweit tatsächlich ein Mangel vorliegt, zur Nacherfüllung.
  3. Kein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Funktionsstörung durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, inkompatible Updates, externe Dienste oder sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegende Umstände verursacht wurde.
  4. Wartung, Weiterentwicklung oder Anpassungen an nach Vertragsschluss veränderte technische Rahmenbedingungen stellen keine Mängelbeseitigung dar, sofern die ursprünglich geschuldete Leistung bei Übergabe beziehungsweise Abnahme vertragsgemäß war.

18. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  5. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

19. Datensicherung und Zugangsdaten

  1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Auftraggeber für regelmäßige Sicherungen seiner bestehenden Systeme und Daten verantwortlich.
  2. Vor Arbeiten an bestehenden Websites, Anwendungen oder technischen Systemen soll der Auftraggeber eine aktuelle Datensicherung vorhalten, sofern die Erstellung einer Sicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
  3. Zugangsdaten sind sicher zu verwahren und ausschließlich autorisierten Personen zur Verfügung zu stellen.
  4. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn ihm ein Verlust, eine unberechtigte Weitergabe oder ein sonstiger Sicherheitsvorfall bezüglich relevanter Zugangsdaten bekannt wird.

20. Wartung und Support nach Projektabschluss

  1. Mit Fertigstellung beziehungsweise Abschluss eines Projekts entsteht keine automatische Verpflichtung zur laufenden Wartung, Pflege, Aktualisierung, Überwachung oder zum Support.
  2. Wartungs-, Pflege-, Monitoring- und Supportleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Nachträgliche Anpassungen aufgrund von Softwareupdates, Serveränderungen, Browseränderungen, Änderungen externer Schnittstellen, gesetzlichen Änderungen oder geänderten Anforderungen des Auftraggebers stellen grundsätzlich neue Leistungen dar, soweit sie nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel beruhen.

21. Laufende Leistungen und Dauerschuldverhältnisse

  1. Laufende Leistungen, insbesondere SEO-, SEA-, Social-Media-, Marketing-, Wartungs-, Support-, Hosting-, Monitoring-, KI- oder sonstige Betreuungsleistungen, werden nur als Dauerschuldverhältnis erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Eine im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit oder Kündigungsfrist geht den nachfolgenden Bestimmungen vor.
  3. Ist keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
  4. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Dauerschuldverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
  5. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  6. Mit Beendigung einer laufenden Betreuung endet die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erbringung zukünftiger Leistungen zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt.

22. Preisanpassungen bei laufenden Leistungen

  1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten wesentlich verändern.
  2. Als sachliche Gründe für eine Preisanpassung kommen insbesondere Änderungen von Hosting-, Software-, Lizenz-, API-, KI-, Plattform-, Infrastruktur- oder sonstigen unmittelbar leistungsbezogenen Fremdkosten sowie wesentliche Veränderungen des für die vereinbarte Leistung erforderlichen Personal- oder Betriebsaufwands in Betracht.
  3. Eine Preisanpassung darf nur in einem angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Kosten- oder Aufwandsveränderung erfolgen. Kostensenkungen sind bei der Anpassung angemessen zu berücksichtigen.
  4. Der Auftragnehmer teilt eine Preisanpassung dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit und erläutert den Anlass der Anpassung.
  5. Erhöht sich die vereinbarte laufende Vergütung, kann der Auftraggeber den von der Preisanpassung betroffenen Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Auftraggeber mit der Mitteilung der Preisanpassung hingewiesen.
  6. Preisänderungen von Drittanbietern, deren Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch oder für Rechnung des Auftraggebers unmittelbar weiterberechnet werden, können entsprechend der tatsächlichen Kostenänderung weitergegeben werden, soweit dies vertraglich vereinbart ist.

23. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
  2. Vertrauliche Informationen dürfen nur insoweit verwendet oder an zur Vertragserfüllung eingesetzte Personen weitergegeben werden, wie dies zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist.
  3. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

24. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und die Vereinbarung eines solchen Gerichtsstands gesetzlich zulässig ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

Stand: September 2026

fipsolutions-seoi-webdesing-design-aus-bonn
AGBImpressumDatenschutz
Copyright © 2017 - 2026
Fipsolutions SEO Webdesign aus Bonn - Referenzen
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.